Deutsche Transportunternehmen in Frankreich: Strafrechtliche Risiken kennen und vermeiden.

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Für deutsche Speditions- und Transportunternehmen, die regelmäßig in Frankreich tätig sind, steigt das Risiko strafrechtlicher Sanktionen deutlich.

Immer häufiger geraten Unternehmen in den Fokus französischer Kontrollbehörden – mit Konsequenzen für Geschäftsführer und Flotte.

Häufige Verstöße im grenzüberschreitenden Verkehr
-Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten (EU-Verordnung 561/2006)
-Fahren ohne Fahrerkarte im digitalen Tachographen
-Unzulässiges Kabotagegeschäft oder unvollständige CMR-Dokumente
-Fehlende oder manipulierte Frachtbriefe

Strafrechtliche Verantwortung in Frankreich
In Frankreich kann nicht nur das Unternehmen belangt werden – auch die Geschäftsleitung haftet persönlich, wenn keine wirksamen Kontrollmechanismen nachweisbar sind.
Die französische Rechtsprechung verlangt von Transportunternehmen, aktiv für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen.

Welche Strafen drohen ? 
-Geldstrafen im vier- bis fünfstelligen Bereich
-Sofortige Stilllegung des Fahrzeugs
-Veröffentlichung des Urteils, Tätigkeitsverbote, Nebenstrafen

Was Unternehmen tun können und auch müssen ? 
-Regelmäßige Schulung der Fahrer zur französischen Gesetzgebung
-Dokumentation interner Kontrollmaßnahmen (z. B. Tachographen-Auswertungen, Kabotage-Nachweise)
-Compliance-Audits für Routen in oder durch Frankreich

Frankreich kontrolliert streng und ahndet grenzüberschreitende Verstöße entschlossen.
Wer auf französischen Straßen unterwegs ist, muss auch französisches Strafrecht respektieren.

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.